Neues Postgesetz: Das ändert sich für Schornsteinfeger

Das neue Postgesetz ab 1. Januar 2025 bringt Änderungen für die Briefzustellung. Schornsteinfeger müssen sich auf Herausforderungen bei Terminankündigungen einstellen.

Die Post als langsame Schnecke

Änderungen bei den Zustellzeiten durch das neue Postgesetz

Bisher war die Deutsche Post verpflichtet, 80 Prozent der Briefe innerhalb eines Werktages und 95 Prozent innerhalb von zwei Werktagen zuzustellen. Mit dem neuen Gesetz ändert sich dies grundlegend. Künftig hat die Post drei Werktage Zeit, um 95 Prozent der Briefe zuzustellen. Der Zielwert für 80% zugestellte Briefe soll entfallen. Diese Flexibilität in den Zustellzeiten soll zwar Kosten senken, könnte jedoch dazu führen, dass wichtige Dokumente, wie die Terminankündigungen und Rechnungen von Schornsteinfegern, später ankommen als bisher gewohnt.

Realitätscheck

Aktuell muss trotz der Regelung, dass 95% der Briefe innerhalb von 2 Werktagen zugestellt werden sollten, mit einer teilweise deutlich längeren Versanddauer gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zustelldauer ab dem 1. Januar 2025 weiter verlängert. Gerade für Terminankündigungen sollten Schornsteinfeger hier mit einer längeren Vorlaufzeit planen und bei Ausgangsrechnungen bleibt fraglich, ob eine Zahlungsfrist von 14 Tagen noch haltbar ist, wenn der Brief mitunter eine Woche unterwegs ist.

Kehrtour.de – Ihre Lösung für zuverlässige Terminankündigungen

Kehrtour.de bietet eine Reihe an Lösungen, um sicherzustellen, dass Ihre Kunden weiterhin rechtzeitig informiert werden und Sie als Schornsteinfeger Rückmeldungen zu den angekündigten Terminen erhalten.

  • Versand per E-Mail: Um den Herausforderungen der langsameren Zustellung zu begegnen, bietet Kehrtour.de die Möglichkeit, Terminankündigungen per E-Mail zu versenden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und stellt sicher, dass Ihre Kunden pünktlich informiert werden. Elektronische Benachrichtigungen sind schnell und erreichen die Empfänger ohne Verzögerung und eine Rückmeldung zum angekündigten Termin kann direkt mit einem Klick auf den Link in der E-Mail gegeben werden. Wann immer ein Kunde des Schornsteinfegers eine Rückmeldung zu einem Termin über das Kehrtour.de Online-Portal gibt, hat er die Möglichkeit, seine bevorzugte Ankündigungsmethode zu wählen. Unsere Erfahrung zeigt, dass die E-Mail als Form der Terminankündigung gut angenommen wird.
  • Selbstdruck der Terminankündigungen: Für diejenigen, die weiterhin auf den klassischen Weg der Ankündigung setzen, bietet Kehrtour.de die Möglichkeit, Ihre Terminankündigungen selbst auszudrucken. Diese Ankündigungen werden nicht per Post verschickt, sondern von den Schornsteinfegern selbst an den Türen der Liegenschaften ausgehängt. Wie alle über Kehrtour.de generierten Terminankündigungen verfügen auch diese Aushänge natürlich über eine direkte Online-Rückmeldemöglichkeit, in diesem Fall per QR-Code.
  • Ampelsystem für den Postversand: Kehrtour.de wird über ein Ampelsystem verfügen, das Ihnen die Wahrscheinlichkeit anzeigt, ob Ihre Ankündigung rechtzeitig per Post zugestellt wird. Basierend auf den aktuellen Postlaufzeiten können Sie so besser planen und mögliche Verzögerungen umgehen. Das Ampelsystem bietet eine klare visuelle Rückmeldung, die Ihnen hilft, Ihre Termine effizient zu organisieren und anzupassen.

Fazit – Das sollten Sie tun:

Auf die neuen Regelungen des Postgesetzes sollten Schornsteinfeger flexibel reagieren, um die Effizienz ihrer Betriebsabläufe zu gewährleisten. Kehrtour.de unterstützt Sie dabei mit modernen, flexiblen Lösungen, die nicht nur den Versandprozess vereinfachen, sondern auch sicherstellen, dass Ihre Kunden rechtzeitig und zuverlässig informiert werden. Probieren Sie Kehrtour.de jetzt gratis aus – ohne Abo, ohne Risiko!

Jetzt Newsletter abonnieren und informiert bleiben

Abonnieren Sie kostenlos unseren Newsletter, um rund ums Thema Postgesetz und unserem Produkt informiert zu bleiben.